Beschränkte Besucheranzahl von 40 Personen
Aktuell dürfen Gottesdienste nur unter Einhaltung der Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Hier das Wichtigste für unsere Gottesdienstbesucher:
- Die maximale Teilnehmerzahl für alle öffentlichen Veranstaltungen liegt bei 40 Personen (inkl. Kinder).
- Es gilt erweiterte Maskenpflicht sowohl in Innenräumen wie auch im Aussenbereich vor den Gebäuden sowie auf dem Friedhof.
- Auf das Singen wird verzichtet.
- Abstand von 1.5 Metern. Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen zusammensitzen.
- Nach dem Gottesdienst/Veranstaltung soll das Gebäude gestaffelt verlassen werden, damit die maximale Teilnehmerzahl im Aussenbereich nicht überschritten wird.
- Kein Hände schütteln.
- Kranke Personen sollen zu Hause bleiben.
- Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen obliegt deren Verantwortung.