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Für spezielle Anlässe wie Konzerte, Vereinsveranstaltungen, private Feieren, etc. können die Räumlichkeiten auf Kirchberg und Stock genutzt werden.
Bitte richten Sie Ihr schriftliches Gesuch mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung an die Verwaltung.
Die Formulare sowie die Reglemente mit den Bedingungen und Informationen über die Benutzung von Kirche, Sigristenschür und Kirchgemeindehaus Stock finden Sie hier.