Corona: Alle Einschränkungen aufgehoben

Corona-Massnahmen stand 17. Februar 2022
Der Bundesrat hat ab 17. Februar 2022 alle bisher aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Massnahmen, bis auf die Maskentragpflicht an bestimmten Orten, aufgehoben. Damit gelten für die Arbeit und die Veranstaltungen der Kirchgemeinden keine Einschränkungen mehr. Gottesdienste und andere Anlässe können wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Der Wunsch, eine Gesichtsmaske zu tragen, um sich und andere vor Ansteckungen auch mit anderen Krankheiten weiterhin zu schützen, sollte respektiert und beachtet werden, v.a. wenn man mit vulnerablen Personen zusammen ist.

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