Kirche für Ausgetretene

Sie sind aus einem bestimmten Grund aus der Kirche ausgetreten und haben damit deklariert, dass Sie auf die Dienste der Kirche verzichten. Es kann sein, dass sich trotzdem Situationen ergeben, wo Sie den Dienst der Kirche in Anspruch nehmen möchten. In welchen Fällen und zu welchen Bedingungen dies möglich ist, erfahren Sie durch Anklicken des entsprechenden Stichwortes in der rechten Spalte.

Weitere Informationen siehe Broschüre der Landeskirche «Kirchliche Angebote und Handlungen für Nichtmitglieder». Die Broschüre kann als PDF-Dokument herunter geladen werden:
www.ref-ag.ch/mitgliedschaft/kirchenaustritt > mehr Informationen.

Und nicht zu vergessen: Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich.